Auswärtstorregel bei Geisterspielen nicht zulässig

Auswärtstorregel bei Geisterspielen nicht zulässig

Arzenheimer . Veröffentlicht in Sport 928 Views

Anwalt aus Ingolstadt kämpft gegen das Relegationsergebnis des FCI gegen den Club.

„Nur weil ich weiß, wo es zum Klo geht, ist das kein Heimvorteil!“ regt sich Dr. Günther Scharfstein auf. Der Ingolstädter Anwalt hatte am Samstag Abend eine sauteure Vase aus Nymphenburger Porzellan zertrümmert, als der 1. FC Nürnberg das entscheidende Tor gegen den FC Ingolstadt 04 geschossen hat. Dass die Versicherung (ausgerechnet die Nürnberger Versicherung! – da wird er jetzt eh kündigen) nun nicht zahlen will und er sich wohl auf einen Rechtsstreit einlassen muss, hat ihn kurz darauf auf eine Idee gebracht: Er will in diesem Fall die Auswärtstorregel, nach der ein Auswärtstor mehr zählt als ein Heimtor, für ungültig erklären lassen. Seine Begründung: Bei Geisterspielen falle der Heimvorteil weg. „Die vielen Auswärtssiege in der Bundesliga in leeren Stadien haben statistisch gezeigt, dass nur das Publikum als der 12. Mann den Heimvorteil ausmache. Der Stadionsprecher allein – selbst wenn es der Italo ist – kann da aus juristischer Sicht nicht als 12. Mann gelten,“ erklärt der Jurist. Die Regel sein daher unzulässig oder zumindest anfechtbar.

Daher wird er nun eine Klage beim DFB einreichen, um das zu fordern, was aus seiner Sicht hätte passieren müssen: Eine Verlängerung des Spiels. Und im Notfall ein Elfmeterschießen. „Man kann das ja auch auf einen neutralen Platz verlegen, zum Beispiel das Liqui Moly Stadion in Eichstätt, dann haben beide Mannschaften keinen großen Anfahrtsweg. Um die Sicherheitsvorkehrungen bräuchte man sich auch keine Sorgen machen, es wäre ja ebenfalls ein Geisterspiel.“

Seine Klage wird er persönlich beim DFB in Frankfurt abgeben – als Geist verkleidet. „Ich finde das passt, denn bei denen spukt´s doch gewaltig!“