Vogelgrippe: Auch "blede Henna" müssen in Bayern im Stall bleiben! Stallpflicht für Babsi und Mandy

Stallpflicht für Babsi und Mandy

Arzenheimer . Veröffentlicht in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft 999 Views Keine Kommentare

Ministerium bestätigt Maßnahmen für „blede Gänse/Henna“.

Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Bayern hat fatale Konsequenzen. Nachdem nun auch in der Region IngolStadtLandDings dieses Viruszeugs (aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5) …äh, ja entdeckt worden ist und eine Ente ihr Leben lassen musste, herrscht ein Aufstallungsgebot in der Region. Sprich: Viecher mit Flügeln müssen im Stall bleiben und dürfen nicht den Abflug machen. Diese Regelung betrifft auch die in Bayern durchaus verbreitete Art der „bleden Henna“ und der „bleden Gans“. Das hat nun das bayerische Landwirtschaftsministerium, Unterabteilung „Geflügelfürsorge“ bestätigt. Angefragt hatte Bio-Bauer Rudolf M. aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Er wollte Klarheit darüber, ob seine Babsi, die „blede Henna“ nun auch im Stall bleiben müsse. Nach der Mitteilung durch das Ministerium verbrachte er sie unverzüglich in den Stall, wo sie seitdem mit anderen Hühnern – nach Angaben des Bio-Bauern – friedlich zusammen lebt. Ein Zustand, der durchaus bis nach Weihnachten anhalten könne, meint Rudolf M.

In diesem Zusammenhang weist das Erna-Magazin darauf hin, dass die Aufstallungspflicht auch für folgende Tierarten gilt:

  • Paradiesvögel jeglicher Coleur
  • Schnapsdrosseln und Schluckspechte
  • schräge Vögel
  • Kuckuckskinder
  • Nachteulen
  • Pinguine und Adler im Profi-Eishockey

 

Foto: The Photographer

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